Aber unterschiedliche 10 watt laser pointer arbeiten
Jeder Laser (ich finde das Wort "Laserpointer" unpassend, da Laser der Klasse
3B oder gar 4 keine "Pointer" mehr sind, selbst dann, wenn sie in einem
Stift-ähnlichen Gehäuse eingebaut sind) für sich hat eine scharfe Wellenlänge.
Aber unterschiedliche 10
watt laser pointer arbeiten in stark unterschiedlichen
Wellenlängenbereichen.
Der Zoll ist berechtigt, Laserpointer im Rahmen der Beschau einfach
auszuprobieren, um eine erste Einschätzung treffen zu können, ob es sich um
einen Gegenstand handeln könnte, dem Verbote und Beschränkungen unterliegt. Da
es Verbote und Beschränkungen unterliegen könnte, diese Einschätzung trifft aber
das Amt für Verbraucherschutz als Marktüberwachungsbehörde, ist der Zoll im
Recht, dass er diese Entscheidung das Amt für Verbraucherschutz treffen
lässt.

Man muss das aber auch relativiert sehen: Nicht jeder Schüler, der ein
Taschenmeeser hat, wird bei nächster Gelegenheit auf seinen Kommilitonen
einstechen und nicht jeder Schüler, der so einen laserpointer
1w hat, wird seinem Kumpel gleich die Netzhaut operieren wollen,
allenfalls mal den bösen Lehrer etwas ärgern usw.
Ebenso wie Spielzeug mit verschluck-gefährdeten Kleinteilen gekennzeichnet
sein muß, daß es nicht für Kinder unter 3 Jahren geeignet ist, sollten
Laserpointer deutlich als "nicht für Kinder unter 10 Jahren geeignet"
gekennzeichnet sein, und es müßten textlich gestaltete Warnhinweise aufgebracht
sein, welche vor den möglichen Augenschäden warnen.
Ob eine weitere Laser-Schutz-Schicht in der Mitte des Composites aber nicht
die anderen notwendigen Eigenschaften des Composites negativ beeinflusst, kann
nur durch aufwändige Tests ermittelt werden. Nicht auszudenken, was passiert,
wenn eine Flugzeugscheibe z.B.

https://pinsnip.com/pin/16683
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